Steuer-News Archiv
Hier finden Sie Steuer-News Artikel bis 2013. Sie können rechts (oder unten am Smartphone) den gewünschten Monat auswählen.
Grundstücksübertragung mit „altem“ Einheitswert?
Bei Grundstücksübertragen, die im Rahmen von Umgründungsvorgängen übertragen werden, besteht noch bis 30.9.2016 ein Wahlrecht, ob die neue oder die alte Rechtslage angewendet wird. Wenn die alte Rechtslage zu einer niedrigeren Grunderwerbsteuerbelastung führt, sollte daher noch heuer eine Rechtsformplanung in Betracht gezogen werden.
Grundstückswert-Rechner online
Zur Berechnung des Grundstückswertes kann nun der Grundstückswert-Rechner auf der Homepage des Finanzministeriums benutzt werden.
Eigenheimbefreiung und Grundstücksgröße
Das Bundesfinanzgericht befand, dass keine größenmäßige Beschränkung eines Grundstückes im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung besteht. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich der Verwaltungsgerichtshof dem anschließt
Wechsel vom Betrieb gewerblicher Art in die Gemeinnützigkeit
Bei Gemeinden, Stiften, Klöstern handelt es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts. Im Rahmen der Besteuerung von Gemeinden, Stiften, Klöstern ist zwischen dem hoheitlichen Bereich im engeren Sinn und den privatwirtschaftlich organisierten gewerblichen Betrieben zu trennen.
Säumniszuschlag: Verzögerungen zu Lasten des Abgabepflichtigen
Technisch bedingte Verzögerungen bei Banküberweisungen, die erst nach dem gesetzlichen Fälligkeitstermin ausgeführt werden, gehen zu Lasten des Abgabepflichtigen.
Umsatzsteuer bei Werbegeschenken und Gutscheinen
Unternehmer, die an ihre Kunden Werbegeschenke, Preise bei Gewinnspielen oder Gutscheine ausgeben, müssen beachten, dass diese „Goodies“ unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Vorsteuerrückerstattung im EU-Raum bis 30.9 beantragen!
Wenn österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sie sich vom ausländischen Staat die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.
Unternehmens-Größenklassen bei Überschreitung der neuen Schwellenwerte
Aus unternehmensrechtlicher Sicht werden Kapitalgesellschaften anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiteranzahl in unterschiedliche Größenklassen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt in große, mittelgroße sowie kleine Unternehmen. Neu seit 2016 ist die Kategorie der sogenannten Kleinstkapitalgesellschaften (Micros).