Steuer-News Archiv
Hier finden Sie Steuer-News Artikel bis 2013. Sie können rechts (oder unten am Smartphone) den gewünschten Monat auswählen.
Energieabgabenvergütung: Rückwirkend auf Dienstleistungsbetriebe auszudehnen?
Bei einer positiven Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bleibt für allfällige Anträge auf Energieabgabenvergütung von Dienstleistungsbetrieben für den Zeitraum ab 2011 noch bis Ende 2016 Zeit.
Business Judgment Rule: Haftungsregeln von Geschäftsführern und Vorständen
Leitungsorgane einer GmbH oder AG können seit 1.1.2016 nicht in jedem Fall zur persönlichen Haftung herangezogen werden, wenn infolge einer unternehmerischen Entscheidung ein bestimmter Erfolg ausbleibt.
Erste Scheinunternehmen in der BMF-Liste
Mit 1.1.2016 wurde eine Grundlage geschaffen, um sogenannte Scheinunternehmen aus dem Geschäftsverkehr zu ziehen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt zu diesem Zweck eine Liste von Scheinunternehmen, in der bereits erste Einträge aufscheinen.
Umsatzsteuer-Weiterverrechnung bei Schenkung eines Betriebes
Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes ist für die Weiterverrechnung der Umsatzsteuer zu prüfen, ob für die geschenkten Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.
Steuergünstige Verköstigung von Mitarbeitern
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuer befreit. Kürzlich gab es im Bereich „steuergünstige Verköstigung“ von Mitarbeitern relevante Änderungen.
Registrierkassenpflicht verfassungskonform, gilt aber erst ab 1.5.2016
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht verfassungskonform ist. Sie ist laut VfGH dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Lieferung in das EU-Ausland
Bei einer Lieferung in das EU-Ausland ist der buchmäßige Nachweis eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit, welcher auch nachträglich berichtigt werden kann.
Betrieblicher Verlustvortrag für die Pension?
Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebes wird ein Verlustvortrag mit einem etwaigen Aufgabegewinn verrechnet. Ein darüber hinausgehender Verlustvortrag kann dann gegen künftige Pensionseinkünfte verrechnet werden