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Corona-Fixkostenzuschuss beantragen!

Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Einschränkungen im Zeitraum vom 16.3.2020 bis
15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen
Fixkostenzuschuss stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu
aller Branchen.

EU-Lieferungen an „Private“

Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.

COVID-19: Homeoffice und Kurzarbeit

Im Rahmen der Konsultationsvereinbarung vom 15.04.2020 zum
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Deutschland wurden vorübergehende Maßnahmen
vereinbart, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen
Arbeitnehmer möglichst geringzuhalten.