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Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!

Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der
Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des
Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.

Gesetzesänderung und Anwendungserlass für Konteneinschau

Über jedes einzelne Auskunftsverlangen ist mit Beschluss zu entscheiden, wobei der Beschluss
weder den Umfang noch den Inhalt des Auskunftsverlangens bestimmen noch das
Auskunftsverlangen inhaltlich abändern kann.

Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen

Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu
optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für
Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der
Arbeitnehmer erreicht wurde.