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Auftraggeberhaftung in der Baubranche – Vereinfachungen mit 1.1.2015

Für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, besteht bereits seit Jahren eine Auftraggeberhaftung (AGH) für Sozialversicherungsbeiträge und für die an das Finanzamt abzuführenden lohnabhängigen Abgaben des Subunternehmers. Mit 1.1.2015 sind nun Vereinfachungen im Bereich dieser Auftraggeberhaftung in Kraft getreten.

Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb: Achtung bei Gesellschaften!

Ehegatten, Kinder, Eltern und andere Familienmitglieder arbeiten oft im Familienbetrieb mit, ohne dafür entlohnt zu werden. Bei einer Überprüfung kann das zu Problemen führen, da aus Sicht der Sozialversicherung nur in wenigen Fällen eine unentgeltliche Mitarbeit vereinbart werden kann.