Sachbezug bei Firmen-PKW
Der Sachbezug von Neufahrzeugen wird zukünftig 2% vom Brutto-Kaufpreis betragen (bisher 1,5%), wobei dieser mit einem Höchstbetrag von € 960 pro Monat begrenzt ist.
Der Sachbezug von Neufahrzeugen wird zukünftig 2% vom Brutto-Kaufpreis betragen (bisher 1,5%), wobei dieser mit einem Höchstbetrag von € 960 pro Monat begrenzt ist.
Für Unternehmer, deren Jahresumsatz über € 15.000 liegt und deren Barumsätze € 7.500 überschreiten, besteht ab dem Jahr 2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse.
Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksveräußerungen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25% – 55%) angewendet werden.
Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.
Mit der beschlossenen Steuerreform wird für verschiedene Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuersatz ab 2016 von 10% auf 13% angehoben. Für Land- und Forstwirte sind dabei mehrere Bereiche von Bedeutung.
Ab der Veranlagung 2016 können Verluste, die ab 2013 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden sind, ohne zeitliche Beschränkung gegen zukünftige Gewinne verrechnet werden.