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Absetz- und Freibeträge 2016

Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre steuerliche Bemessungsgrundlage um sogenannte Absetz- und Freibeträge zu mindern. Die Steuerreform sieht nun ab 1.1.2016 einige Anpassungen vor.

Ärzte: Kauf von Grundstücken und Gebäuden

Ärzte sollten beim Kauf eines Grundstückes darauf achten, steueroptimal vorzugehen. Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer können sich sonst unangenehm zu Buche schlagen.

Vorteilhaftigkeitsvergleich bei Vermietung von Grundstücken

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 ist es zu Änderungen bei der Vermietung von Grundstücken gekommen. Insbesondere die Unterschiede zwischen Vermietung durch eine natürliche Person und Vermietung durch eine GmbH sind nun zu beachten.

Neuerungen bei Mitarbeiterrabatten ab 1.1.2016

Mit der Steuerreform wird ab 1.1.2016 für sämtliche Berufsgruppen ein Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt.

Herstellungskosten Neu

Derzeit besteht für den Unternehmer bei Berechnung der Herstellungskosten ein Wahlrecht, ob er angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert oder nicht. Ab 2016 ist jedoch eine Aktivierungspflicht vorgesehen.