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Änderungen bei kleinen Vereinsfesten

Ein kleines Vereinsfest kann steuerlich begünstigt sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter Erfüllung dieser Voraussetzungen sind kleine Vereinsfeste auch nicht von der Registrierkassenpflicht betroffen.

Personalrückstellung nach UGB

Nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) müssen Rückstellungen für Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsansprüche sowie für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen gebildet werden, wenn das Unternehmen mit Sicherheit weiß bzw. damit rechnen muss, dass es Leistungen zu erbringen hat