Erste Details zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.
Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben werden.
Für die Registrierkasse ist für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresbeleg zu erstellen, der spätestens bis zum 15.2.2018 zu prüfen ist.
Bei Feststellung der Pflichtversicherung im Nachhinein verhängt die Sozialversicherungsanstalt einen Beitragszuschlag von 9,3% der Beiträge.
Eine Ansicht der Finanz betreffend den Vorsteuerberichtigungszeitraum von Grundstücken wird heftig kritisiert.