Übertragung von Liegenschaften auf eine Gesellschaft
Die Übertragung von Liegenschaften vom Gesellschafter als natürliche Person auf Personen- oder Kapitalgesellschaften kann mit sehr hohen Kosten verbunden sein.
Die Übertragung von Liegenschaften vom Gesellschafter als natürliche Person auf Personen- oder Kapitalgesellschaften kann mit sehr hohen Kosten verbunden sein.
Wenn mit der Liegenschaftsübertragung auch Verbindlichkeiten übergehen, ist der Wert dieser Verbindlichkeiten im Verhältnis zum gemeinen Wertes des Grundstückes dafür entscheidend, ob der Erwerb der ImmoESt unterliegt.
Für Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten sind ab 17.8.2015 die Regelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung verbindlich. Ausgenommen sind lediglich Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich.
Größere Veränderungen bei der Grunderwerbsteuer sind 2016 bei der Übertragung von Zinshäusern, gewerblich genutzten Gebäuden, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken zu erwarten.
Werden bei Beendigung eines Dienstverhältnisses freiwillige Abfertigungen geleistet, so unterliegen diese sogenannten „Golden Handshakes“ unter bestimmten Voraussetzungen bis zu gewissen Grenzen einer begünstigten Besteuerung.
Die von der Bundesregierung in ihren Grundzügen vorgestellte Steuerreform 2016 soll am 1.1.2016 in Kraft treten. Umsetzungsdetails werden in den nächsten Monaten veröffentlicht. Nahezu fix sind folgende Eckpunkte.