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Das Sommerfest im Betrieb

Für betriebliche Sommerfeste gilt, dass Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig sind. Werden aber gewisse Voraussetzungen beachtet, können die Bewirtungskosten zur Gänze oder teilweise berücksichtigt werden.

Mitarbeit im Familienbetrieb – Fallstricke vermeiden!

Innerhalb des Familienbetriebs ist es oft üblich, dass auch Kinder oder Ehegatten mithelfen. Dabei gilt es aber einige Punkte zu beachten, um im Falle einer Prüfung durch die Sozialversicherungsanstalt oder durch das Finanzamt kein böses Erwachen zu erleben.

Abzugsverbot von Strafen bei Ärzten

Strafen, etwa für zu schnelles Fahren im Rahmen eines ärztlichen Dienstes, können nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann.